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Ersteller: 
Karl-H. van Nahmen
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 Erftkreis wird zu Rhein-Erft-Kreis 

 

Quelle:

http://www.im.nrw.de/pe/pm2001/news_1045.htm

 

 

Innenministerium Nordrhein-Westfalen

Aus dem Erftkreis wird der Rhein-Erft-Kreis - Innenminister Behrens: Positiven Werbeeffekt des Rheins nutzen

Düsseldorf, 24.09.2003 Aus dem Erftkreis wird am 1. November der "Rhein-Erft-Kreis". Innenminister Dr. Fritz Behrens hat heute die Genehmigung zu dieser Namensänderung erteilt. Im bisherigen Kreisnamen fanden sich die Menschen in Städten wie Wesseling am Rhein, Brühl, Hürth, Frechen oder Pulheim in der geografischen Zuordnung nicht ausreichend wieder. Nur rund ein Drittel des Kreisgebietes war mit dem Namen Erftkreis erfasst. "Die bessere Identifikation der Menschen mit ihrem Kreis ist ein wesentlicher Grund dafür, dass ich die Namensänderung genehmigt habe", erklärte Behrens.

Die Region verspricht sich von dem neuen Namen ein zukunftsweisendes Image und bessere Marketing-Chancen: Mit dem Zusatz "Rhein" steige der Bekanntheitsgrad des Kreises, lautete eine weitere Begründung des Antrags auf Namensänderung. "Der Rhein bietet zweifellos einen hohen positiven Werbeeffekt. Den sollen die Menschen, die zwischen Rhein und Erft leben, auch nutzen können", erläuterte Behrens. Viele Einrichtungen und Firmen haben die Bezeichnung "Rhein-Erft" bereits in ihre Namensgebung aufgenommen.

Nach der nordrhein-westfälischen Kreisordnung können Kreise die Änderung ihres Namens beschließen. Eine Änderung des Kreisnamens muss aber vom Innenminister genehmigt werden. Wenn überwiegende Gründe des Öffentlichen Wohls gegen die Namensänderung sprechen, kann die Genehmigung versagt werden. "Die Entscheidung über den Namen gehört zum Kernbereich der Kommunalen Selbstverwaltung", bekräftigte Behrens.