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Stand: 18.07.10
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Michael Mertens "Mecky"
Liebe Kolleginnen
und Kollegen, nachfolgend
sind die aktuellen Themen der Mit
gewerkschaftlichem Gruß
Polizisten helfen Polizistin siehe auch Presse, Sonntags Post
Dienstag, den 13. Juli 2010, um 12:30 Uhr auf der Polizeiwache Kerpen 50171 Kerpen, Philipp-Schneider-Str. 8-10, Raum 2.02
23. GdP Sommertour in die Pfalz
Die diesjährige Sommertour führte uns
diesmal in die Pfalz.
Hier nun die versprochenen Bilder. Bitte
an das Kennwort denken. In der Presseinformation zum Koalitionsvertrag NRWSPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW unter der Überschrift "Gemeinsam neue Wege gehen" ist u.a. folgendes zu lesen:
Wir
schaffen ein modernes Mitbestimmungsrecht
Wir
reformieren das Dienstrecht
Wir
statten die Polizei besser aus
Die komplette Pressemitteilung ist hier zu lesen. Den
Koalitionsvertrag ist
hier
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37. Große Polizeifest
Bald ist es wieder soweit. Am 23.10.2010
richten wir |
Dieser nette kleine Junge Mann heißt
Simon, wird im April 7 Jahre alt und ist der Sohn einer Kollegin
im Wachdienst aus unser Kreisgruppe. Leider hat seine Entwicklung
krankheitsbedingt nicht den üblichen
Verlauf genommen, sodass er schwerstbehindert ist. Eine Chance auf
Besserung besteht in einer Delphintherapie
in den USA, die von der Kollegin finanziell alleine nicht zu stemmen ist. Wir
bitten Euch, mit einer
Spende zu helfen und für die Unterstützung der Kollegin zu werben.
Details hierzu findet ihr hier:
http://www.welovehelp.com
Am letzten Tag erschien der MdL Jürgen Antoni (SPD)
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Vom
17.03. bis zum 19.03.10 fand unter reger
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Wenn auch die Hinfahrt mit
dem Bus strapaziös war, wurden wir doch mit fantastischen Schneeverhältnisse
gepaart mit Sonnenschein entschädigt. Einige Bilder zur absolut genialen Woche
findet ihr
hier.... (denkt an
das Kennwort)

„Keine Gewalt gegen
Polizisten! Paragraf 115 StGB jetzt!“ steht auf den Plakaten, mit denen die
Gewerkschaft der Polizei (GdP) seit Mitte Januar in allen Polizeidienststellen
in NRW für ihre
Forderung nach Einführung eines eigenständigen Paragrafen 115 „Angriff auf
Vollstreckungsbeamte“
in das Strafgesetzbuch (StGB) wirbt. Mit dem neuen Straftatbestand soll
verhindert werden, dass
tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte von den Gerichten weiterhin als
Bagatelldelikte abgetan
werden. Wer Vollstreckungsbeamte angreift, soll mit einer Freiheitsstrafe von
mindestens drei Monaten
bestraft werden, in besonders schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von
mindestens sechs Monaten.
Der neue Straftatbestand soll auch bei Übergriffen auf Amtsträger anderer
Behörden wie zum Beispiel
Gerichtsvollzieher oder Richter gelten, wenn sie bei der Vollstreckung von
Gesetzen, Rechtsverordnungen
oder Urteilen angegriffen werden.
mehr....
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